Aufenthalt
- Bestimmung von Wohnort und Wohnung (z. B. Abschluss von
Mietverträgen);
- Unterbringung bei Pflegepersonen oder Verwandten, in Einrichtungen der Jugendhilfe
etc.;
- Wahrnehmung der Meldepflichten (An-, Um- und Abmeldung beim
Einwohnermeldeamt);
- Beantragung von Ausweisen.
Absicherung der notwendigen medizinischen
Betreuung
- Verantwortung für die Gesundheit;
- Sorge für die notwendige medizinische Betreuung;
- regelmäßige Gesundheitsvorsorge;
- Zustimmung zu Operationen, Impfungen, Bluttransfusionen usw.;
- Veranlassung notwendiger medizinischer Untersuchungen;
- Beantragung medizinischer Hilfsmittel.
Schule und Ausbildung
- Entscheidungsfindung zum Schul- und Berufsweg;
- Wahl des Kindergartens und der Schule;
- Begleitung des Kindes im Schul- und Bildungsweg durch Kontakte zu Lehrern und
Ausbildern und Wahrnehmung von Elternsprechtagen o. Ä.;
- Auswahl von Ausbildungsstellen und Abschluss von
Ausbildungsverträgen.
Erziehung, Weltanschauung und Religion
- Bestimmung der Erziehungsziele; Beaufsichtigung der Erziehung;
- Antragstellung auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung (hierzu reicht das
Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht aus);
- Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechts gem. § 5 SGB VIII
(=zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der
Gestaltung der Hilfe zu äußern)
- Beteiligung am Hilfeplanverfahren als Personensorgeberechtigter gem. § 36
SGB VIII;
- Beachtung des Selbstbestimmungsrechts des Mündels;
- Einwilligung zur Taufe, Kommunion, Konfirmation und Firmung sowie
Jugendweihe.
Status und Name
- Klärung der Vaterschaft durch Zustimmung zur Anerkennung gem. § 1595 Abs.2 BGB
oder Vertretung des Mündels im gerichtlichen Anfechtungs- oder Feststellungsverfahren nach §§ 1600, 1600e BGB;
- Mitwirkung im Adoptionsverfahren durch Einwilligung zur Adoption gem. § 1746 BGB
bzw. Antragstellung auf Ersetzung der Einwilligung der Eltern gem. § 1748 BGB;
- Vertretung bei der Namensänderung gem. §§ 1616 ff., 1757 BGB.
Unterhalt
- Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen einschließlich der
Vertretung des Mündels im gerichtlichen Unterhaltsverfahren, außer bei stationären Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII (s. §§ 91 ff. SGB VIII).
Vermögenssorge
- Anlegen eines Vermögensverzeichnisses;
- Anlage und Verwaltung des Mündelvermögens; Versicherung, z. B. durch Abschluss von
Versicherungsverträgen;
- Versorgung, z. B. durch Geltendmachung von Rentenansprüchen;
- Beantragung von Sozialleistungen;
- Regelung von Erbschaftsangelegenheiten.
Sonstige
- Vertretung bei Rechtsgeschäften;
- Teilnahme an Strafverfahren als gesetzlicher Vertreter des
Mündels.