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Betreuungsbüro

Kromm & Sonnenberg
Marschstr. 30a
25704 Meldorf

 

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Wer braucht eine Betreuung?

Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

  • Wünsche der betreuten Personen werden gestärkt
    Durch die Reform wird in § 1821 BGB n.F. ausdrücklich klargestellt, dass Maßstab der Betreuungsführung, auch in Vermögensangelegenheiten, die regelmäßige Nachfrage nach dem Wunsch und Willen der betreuten Person ist.

    Die Pflicht, deren Wunsch zu befolgen, gilt grundsätzlich auch bei der Entscheidung des Betreuungsgerichts, wer zur gesetzlichen Betreuerin oder zum gesetzlichen Betreuer bestellt wird.
  • Aus allem folgt, dass der/die Betreuer/in die Angelegenheiten der betreuten Person so wahrzunehmen hat, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten kann (§ 1821 Abs. 2 BGB).

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